Allgemeine Geschäftsbedingungen

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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Allgemeines
1.1 Alle Geschäfte mit Kunden unterliegen spätestens mit Ausführungsbeginn ausschließlich den Geschäftsbedingungen Ziffer 1 bis 14 der softgate gmbh. Abweichende oder ergänzende Individualabreden, insbesondere mit den Mitarbeitern von softgate gmbh, bedürfen der Schriftform. Abweichende Bedingungen des Kunden gelten auch dann nicht, wenn softgate gmbh ihnen nicht nochmals ausdrücklich widerspricht. Vorherige Versionen von Geschäftsbedingungen von softgate gmbh werden hiermit ersetzt.
1.2 Verträge über Dienstleistungen/Softwareentwicklung kommen nach Bestellung durch schriftliche Auftragsbestätigung seitens softgate gmbh, spätestens aber durch Ausführungsleistung zu den AGB von softgate gmbh zustande. Bei Aufträgen über Waren/Produkte erfolgt die Annahme der Bestellung erst mit dem Versand der Ware. Angebote sind stets freibleibend. Jegliche Vertragsänderungen oder Angebote zum Vertragsabschluß gelten als abgelehnt, auch wenn diesen nicht oder nicht nochmals ausdrücklich widersprochen wird. Insoweit ist § 362 HGB abbedungen.
1.3 Technische und gestalterische Abweichungen gegenüber Beschreibungen und Angaben in Prospekten, Angeboten und schriftlichen Unterlagen, sowie Leistungs-, Konstruktions-, Entwicklungs- und Materialänderungen im Zuge technischen Fortschritts bleiben vorbehalten, ohne daß der Kunde daraus Rechte herleiten könnte.
1.4 softgate gmbh kann Vertragsleistungen ganz oder teilweise Dritten übertragen, insbesondere wenn Leistungen in den Aufgabenbereich von Sonderfachleuten fallen. softgate gmbh ist in der Wahl der Subunternehmer frei und haftet für deren richtige Auswahl und für deren Handlungen bzw. Unterlassungen im Rahmen der eigenen Haftungsbedingungen.
1.5 Abwerbungsverbot
Der Kunde verpflichtet sich, während der Dauer der Zusammenarbeit und für einen Zeitraum von einem Jahr danach keine Mitarbeiter von softgate gmbh abzuwerben oder ohne Zustimmung von softgate gmbh anzustellen. Für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung verpflichtet sich der Kunde, eine von softgate gmbh der Höhe nach festzustellende und im Streitfall vom zuständigen Gericht zu überprüfende Vertragsstrafe zu zahlen.

2. Gefahrenübergang, Ausführung, Termine, Rücktritt
2.1 Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Leistung von softgate gmbh durch den Kunden abgenommen wurde.
2.2 Sofern im Auftrag nichts anderes vereinbart wird, erfolgt die Lieferung von softgate gmbh frei Haus.
2.3 Wird softgate gmbh unregelmäßiger Zahlungsverkehr oder eine wirtschaftliche Verschlechterung beim Kunden, z. B. Insolvenz- oder Vergleichsantrag bekannt, so kann softgate gmbh nach ihrer Wahl per Nachnahme oder gegen Vorkasse liefern. Zu Teillieferungen ist softgate gmbh berechtigt, wenn dies im Auftrag so vereinbart wird oder es sich aus der Art des Vertrages ergibt.
2.4 Termine sind nur annähernd und nur bei ausdrücklicher schriftlicher Zusicherung verbindlich, stehen aber unter dem Vorbehalt ordnungsgemäßer und rechtzeitiger Selbstbelieferung und beginnen erst nach Klärung aller Ausführungsdetails, frühestens jedoch mit Datum der Auftragsbestätigung durch softgate gmbh und Leistung vereinbarter Akontozahlung. Sie verlängern sich bei höherer Gewalt, z.B. Streiks, Aussperrungen, nachträglichen Materialverknappungen, Import- und Exportrestriktionen oder ähnlichen unvorhersehbaren Ereignissen, die softgate gmbh oder ihren Zulieferanten die Leistung nachträglich wesentlich erschweren oder unmöglich machen, um den Zeitraum der Behinderung samt angemessener Wiederanlauffrist. softgate gmbh kann auch wegen des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurücktreten. Erklärt softgate gmbh sich auf Verlangen nicht, so hat der Kunde nur ein Rücktrittsrecht. Bei nicht zeitgerechter oder nicht ordnungsgemäßer Selbstbelieferung kann softgate gmbh ganz oder teilweise zurücktreten, ohne schadenersatzpflichtig zu werden. Bei Kundenverzug verlängern sich alle Termine um die Verzugsdauer zuzüglich angemessener Wiederanlaufzeit. Bei Verzug durch softgate gmbh kann der Kunde nach angemessener schriftlicher Nachfristsetzung zurücktreten, es sei denn, daß bei Nachfristablauf die Ware bereits abgesandt oder die Ausführung erfolgt war. Außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sind Schadenersatzansprüche wegen Verzugs gegen softgate gmbh ausgeschlossen.
2.5 Wird der Vertrag durch Rücktritt, gleich aus welchem Grunde, aufgehoben, hat softgate gmbh wegen der von softgate gmbh dem Kunden überlassenen Software für die Dauer der Überlassung Anspruch auf angemessene Nutzungsentschädigung (Lizenzanalogie).

3. Erfüllungsvoraussetzungen
3.1 Der Kunde muss softgate gmbh jeweils rechtzeitig alle nötigen Ausführungsunterlagen zur Verfügung stellen und softgate gmbh laufend alle zur Ausführung des Auftrages notwendigen und dienlichen Informationen schriftlich erteilen, sowie auch die für Teilleistungen geforderten Freigaben erklären.
3.2 Skizzen, Abbildungen, Diagramme, Zeichnungen, Konstruktions- und Performanceangaben, die softgate gmbh ihren Angeboten bzw. Auftragsbestätigungen zugrunde legt, sind nur annähernd maßgebend und verstehen sich im Sinne der üblichen Toleranzen. Ausführungsänderungen bleiben dem Kunden vorbehalten. Sie sind softgate gmbh jeweils schriftlich mitzuteilen und werden soweit möglich bei der weiteren Vertragsdurchführung berücksichtigt. Fallen im Zusammenhang mit Änderungen Zusatzleistungen an, sind sie gesondert auf der Preisbasis vergleichbarer Positionen und, soweit solche fehlen, angemessen entsprechend der Üblichkeit zu vergüten.

4. Preise, Zahlungen
4.1 Vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen gelten die allgemeinen Listenpreise (zzgl. jeweils gültiger MwSt.) von softgate gmbh ab Erlangen. Bei vereinbarter Lieferung innerhalb von 4 Monaten gilt der am Tag des Vertragsabschlusses gültige Preis. Preisän¬derungen sind zulässig, wenn zwischen dem Vertragsabschluß und dem Liefertermin mehr als 4 Monate liegen, dann gilt der am Liefertag gültige Preis. Preiserhöhungen sind maximal im Umfang zwischenzeitlicher Kostensteigerungen, jedoch nur im angemessenen und das Verhältnis von Leistung und Gegenleistung berücksichtigenden Rahmen zulässig. Übersteigt die Preiserhöhung 5 %, so kann der Kunde binnen 2 Wochen ab Mitteilung der Preiserhöhung durch schriftliche Erklärung vom Vertrag insoweit zurücktreten, als durch diese Preiserhöhung Leistungsgegenstände betroffen sind.
4.2 Unsere Lieferungen und Leistungen sind sofort netto nach Rechnungsdatum zahlbar (Annahme von Schecks lediglich erfüllungshalber). Auslandslieferungen erfolgen nur gegen bestätigtes Akkreditiv. Werden ausnahmsweise Wechsel angenommen, so gilt die Kaufpreisstundung nur unter der Bedingung sich nicht verschlechternder wirtschaftlicher Verhältnisse des Kunden. Bei Werk- und Dienstleistungen kann softgate gmbh entsprechend des Leistungsfortschrittes bis zu 90 % des Gesamtpreises in Rechnung stellen.
4.3 Bei Zahlungsverzug berechnet softgate gmbh Verzugszinsen von 8 % p. a. über dem jeweils gültigen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank. Sie sind höher oder niedriger anzusetzen, wenn softgate gmbh eine Belastung mit einem höheren Zinssatz oder der Kunde eine geringere Belastung nachweist.
Bei Zahlungsverzug oder Insolvenz- bzw. Vergleichsverfahren, Zahlungseinstellung oder Verschlechterung der Wirtschaftslage des Kunden kann softgate gmbh alle noch nicht fälligen Forderungen aus der Geschäftsverbindung sofort geltend machen.
4.4 Aufrechnung durch den Kunden ist nur mit unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.

5. Eigentumsvorbehalt (EV)
5.1 softgate gmbh behält sich das Eigentum an der Ware bis zu der vollständigen Bezahlung vor. Dies gilt auch, wenn einzelne oder alle Forderungen in ein Kontokorrent aufgenommen wurden und der Saldo als anerkannt gilt. Werden ausnahmsweise im sog. Scheck-/Wechsel-Verfahren wechsel- oder scheckmäßige Haftungen von Seiten softgate gmbh begründet, so erlischt der EV vor Einlösung der vom Kunden akzeptierten Wechsel nicht.
5.2 Der Kunde darf die Ware nur im regelmäßigen Geschäftsverkehr und nur bar oder unter EV weiterveräußern. Von Siche¬rungsübereignungen gesamter Warenlager ist die Ware von softgate gmbh auszuschließen. Bei Zwangsvollstreckung ist softgate gmbh sofort schriftlich zu benachrichtigen. Werden Waren von softgate gmbh mit anderen beweglichen Sachen zu einer einheitlichen Sache verbunden oder untrennbar vermischt oder verarbeitet und sind die anderen Sachen als Hauptsache anzusehen, so ist vereinbart, dass der Kunde softgate gmbh anteilig Miteigentum überträgt, soweit er an der einheitlichen Sache Eigentum hat oder erwirbt.
5.3 Be- und Verarbeitung der Ware durch den Kunden erfolgt unter Ausschluss des Eigentumserwerbs nach § 950 Abs. 1 und 2 BGB im Auftrag von softgate gmbh, jedoch ohne Verpflichtung für softgate gmbh hieraus. softgate gmbh bleibt Eigentümer der so entstehenden Sachen, die als EV-Ware zur Sicherung ihrer Ansprüche dient. Bei Be- oder Verarbeitung zusammen mit fremder Ware hat softgate gmbh Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes ihrer Ware zur fremden verarbeiteten Ware im Zeitpunkt der Verarbeitung (verlängerter Eigentumsvorbehalt).
5.4 Soweit Ware von softgate gmbh vor Vollzahlung weiterveräußert wird, gleichgültig ob zusammen mit Sachen Dritter oder im bearbeiteten Zustand, muss der Kunde den EV der softgate gmbh weiterleiten. Außerdem tritt er hiermit in Höhe der softgate gmbh Forderungen alle ihm gegen seine Abnehmer aus der Weiterveräußerung jetzt oder künftig zustehenden Forderungen mit Nebenrechten an softgate gmbh ab. Bei Verbindung oder Vermischung von softgate gmbh eigener mit fremder Ware gilt die Forderungsabtretung nur im Verhältnis des Wertes der mitverkauften fremden Ware. Der Kunde bleibt zur Forderungseinziehung im eigenen Namen berechtigt. Der Kunde muss den Erlös aus der Weiterveräußerung der softgate gmbh Ware jeweils sofort an softgate gmbh abführen, soweit softgate gmbh Forderungen fällig sind bzw. werden. Bei Zahlungseinstellung, Insolvenz-/Vergleichsantrag des Kunden oder Nichterfüllung seiner Verpflichtungen erlöschen die Ermächtigungen zur Weiterveräußerung der EV-Ware und zur Einziehung der Kundenforderungen automatisch und gehen auf softgate gmbh über.
5.5 Zur Durchsetzung der Rechte von softgate gmbh aus dem verlängerten EV gegen die Abnehmer des Kunden überlässt dieser softgate gmbh auf Verlangen die notwendigen Unterlagen und Auskünfte, bes. aus seinen Geschäftsbüchern. Leistet der Kunde bei vertragswidrigem Verhalten, besonders bei Zahlungsverzug, nach Mahnung nicht sofort Barzahlung, hat er die softgate gmbh Ware einredlos herauszugeben. softgate gmbh darf ihre EV-Ware wegnehmen und hierzu auch die Lager- und Geschäftsräume des Kunden betreten. Rücknahmekosten trägt der Kunde. softgate gmbh kann zurückgenommene Ware freihändig bestmöglich verwerten. Übersteigt der Wert für softgate gmbh bestehender Sicherheiten ihre Forderungen um mehr als 20 % oder sind softgate gmbh Forderungen in Höhe von mehr als 125 % softgate gmbh eigener Forderungen abzutreten, so ist softgate gmbh auf Verlangen zur Freigabe von Sicherheiten nach ihrer Wahl verpflichtet.

6. Gewährleistung, Freistellung, Haftung
6.1 Gewährleistung für Hardware
Die Gewährleistung für Hardware erstreckt sich:
a) auf die Dauer der Gewährleistung der softgate gmbh Zulieferanten ab Gefahrübergang bezogen auf Einschichtenbetrieb;
b) sachlich auf eine dem Stand der Technik entsprechende Mängelfreiheit der Ware;
c) rechtlich auf eine Abtretung der eigenen Gewährleistungsansprüche gegen softgate gmbh Zulieferanten an den Kunden, die dieser hiermit annimmt. Kann der Kunde jedoch die ihm abgetretenen Ansprüche nicht realisieren, hat er nach seiner Wahl gegen softgate gmbh Anspruch auf Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Mangelhafte Teile oder Geräte, auch solche, die infolge des Mangels an anderen Teilen oder Geräten der gelieferten Ware entstehen, beseitigt softgate gmbh unverzüglich, ggf. unter Verwendung neuer Ersatzteile. Hieraus entstehende Transportkosten gehen zu Lasten von softgate gmbh. Die schadhaften und/oder ersetzten Teile und Gegenstände stehen softgate gmbh zu. Wandelungen (= Rückgängigmachen des Vertrages) oder Minderung (= Herabsetzung der Vergütung) kann der Kunde nach seiner Wahl erst verlangen, wenn Ersatzlieferung oder dreimalige Nachbesserungsversuche fehlgeschlagen sind.
Die Gewährleistung ist ausgeschlossen,
a) wenn die Geräte vom Kunden nicht sachgerecht aufgestellt oder benutzt bzw. mit ungeeigneten, z.B. nicht von softgate gmbh stammenden Teilen verbunden oder in solche eingebaut werden;
b) bei natürlichem Verschleiß (z. B. Sicherungen, Drucktücher, Farbbänder etc.) ferner bei unsachgemäßer Einwirkung und Fehlbedienung;
c) bei Schäden im Zusammenhang mit Reparaturen oder sonstigen Arbeiten durch Dritte.
Schadenersatzansprüche wegen Fehlens zugesicherter Eigenschaften sind ausgeschlossen, soweit nicht auf Seite von softgate gmbh Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen. Alle Mängel sind unverzüglich schriftlich zu rügen, und zwar offene Mängel nach Auslieferung, verdeckte Mängel nach Entdeckung jeweils mit konkretem Fehlerreport (z. B. Einsatz- und Umgebungsbedingungen, letzte Eingaben). Beanstandete Ware ist an softgate gmbh zu senden. Soweit dies unmöglich ist, kann softgate gmbh genaue Überprüfungen einschließlich Besichtigung durchführen. Ein Zurückbehaltungsrecht des Kunden hinsichtlich des Kaufpreises besteht bei Beanstandung von Ware nur in Höhe des Kaufpreisbetrages des im Einzelnen gerügten Gegenstandes oder Teiles.
6.2 Technischer Fehlerbegriff
Für die Erstellung von Software wendet softgate gmbh die gebotene Sorgfalt an. Nach dem Stand der Technik sind Fehler in Programmen auch bei Anwendung größter Sorgfalt nicht auszuschließen. Ein unterbrechungs- und fehlerfreier Betrieb sowie die vollständige Beseitigung eventueller Programmfehler kann nicht gewährleistet werden. Auftretende reproduzierbare Fehler werden im Rahmen der Gewährleistung behoben. Sind reproduzierbare Fehler trotzdem nicht korrigierbar, wird softgate gmbh aufgrund des schriftlichen Fehlerberichtes des Kunden eine temporäre Fehlerkorrektur anbringen und die Entwicklung einer Ausweichmöglichkeit versuchen. Entspricht allerdings ein Programm nicht den ausdrücklich vereinbarten Spezifikationen und gelingt deren Erreichung auch nicht binnen angemessener Nachfrist, so daß der Kunde das Programm überhaupt nicht nutzen kann, ist er zur Rückgabe berechtigt. Die Verantwortung für die Auswahl von Programmen, deren Installation und Benutzung sowie für die erzielten Ergebnisse liegt ausschließlich beim Kunden. Jegliche Haftung für die Marktfähigkeit und Gebrauchstauglichkeit von Programmen für einen bestimmten Zweck ist ausgeschlossen, ebenso wie die Haftung für solche Programme, die in Verbindung mit anderen, nicht von softgate gmbh bezogenen bzw. nicht von softgate gmbh schriftlich gebilligten Programmen benutzt werden oder die ohne schriftliche Einwilligung von softgate gmbh geändert worden sind. Ausgeschlossen ist auch jegliche Haftung für Datenverlust. Höhere Gewalt schließt Gewährleistung aus.
6.3 Gewährleistung für Programme, Datenträger und Dienstleistungen,
Haftungsbeschränkungen
softgate gmbh gewährleistet für die Dauer von 6 Monaten ab dem Datum der Lieferung, dass jedes unveränderte Programm die in der Dokumentation beschriebenen Funktionen erfüllt und nicht mit Fehlern behaftet ist, welche die Tauglichkeit demgegenüber aufheben oder wesentlich mindern. softgate gmbh steht dafür ein, dass die Kassettenbänder, Disketten oder andere Datenträger bei gewöhnlichem Einsatz frei von Material- und Herstellungsfehlern sind. Diese Gewährleistung gilt für die Dauer von 90 Tagen.
softgate gmbh gewährleistet, dass ihre Technischen Dienste, Schulungsdienste und Consulting dem allgemein anerkannten Industriestandard entsprechen. softgate gmbh sichert nicht zu, dass die Programme alle Anforderungen des Kunden erfüllen oder dass die darin enthaltenen Funktionen in einer vom Kunden ausgewählten Kombination ununterbrochen und fehlerfrei ablaufen. Die Haftung für die Lizenzierung noch nicht freigegebener Programme, die vertraglich gesondert lizenziert werden, ist ausgeschlossen (BETA-Software).
6.4 Freistellung
softgate gmbh wird den Kunden gegen Klageansprüche mit dem Inhalt verteidigen, dass die Programme, Urheber-, Marken- oder Patentrechte verletzen, vorausgesetzt dass:
- der Kunde softgate gmbh innerhalb von 30 Tagen über den Anspruch schriftlich informiert,
- softgate gmbh die Rechtsverteidigung und Vergleichsverhandlungen vorbehalten bleiben, und
- der Kunde softgate gmbh die für die Rechtsverteidigung erforderlichen Informationen und Unterstützung liefert und softgate gmbh entsprechende Vollmacht erteilt.
Die Freistellung ist dann ausgeschlossen, wenn die Verletzung auf nicht mehr aktuellen oder veränderten Programmen beruht und die Verletzung durch Einsatz einer aktuellen und unveränderten Version der Programme, die softgate gmbh ihren Kunden überlässt, vermeidbar gewesen wäre. Falls die Programme rechtsverletzend sind, oder softgate gmbh diese als rechtsverletzend erachtet, kann softgate gmbh nach eigener Wahl und auf eigene Kosten:
- die Programme so ändern, dass diese nicht mehr rechtsverletzend sind, oder
- dem Kunden eine Lizenz zur weiteren Programmnutzung verschaffen.
Falls keine der Möglichkeiten mit einem wirtschaftlich vertretbaren Aufwand in Betracht kommt, ist softgate gmbh berechtigt, die Lizenz für das Programm zu kündigen und dem Kunden die bezahlte Lizenzgebühr zurückzuerstatten. Ziffer 6.5 regelt den gesamten Umfang der Freistellung und den Anspruch des Kunden abschließend.
6.5 Haftung
softgate gmbh haftet bei eigenem Verschulden und bei Verschulden ihrer Erfüllungsgehilfen für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) haftet softgate gmbh auch für leichte Fahrlässigkeit. Eine Haftung ist ausgeschlossen für sonstige Fälle der leichten Fahrlässigkeit. Die Haftung ist ausgeschlossen für vertragsuntypische Schäden und für solche Schäden, die auch bei sorgfältiger Risikobetrachtung nicht vorhersehbar sind, sowie für Mängelfolgeschäden. Ausgeschlossen ist die Haftung für Datenverlust. Insoweit die Haftung für vertragliche Ansprüche ausgeschlossen oder beschränkt ist, ist ebenfalls die deliktische Haftung ausgeschlossen oder beschränkt. softgate gmbh haftet für Sach- und Personenschäden, softgate gmbh haftet nicht für entgangenen Gewinn. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
6.6 Haftungshöchstgrenzen für Schäden
Im Falle der Haftung wird diese mit Ausnahme der Haftung nach dem ProdHaftG summenmäßig begrenzt. Für Personenschäden EUR 3.000.000,-; für sonstige Schäden EUR 600.000,- . softgate gmbh hat nach eingehender Risikoanalyse für die gewöhnlichen Vertragsinhalte diese Haftungssummen bestimmt. Sie enthalten einen angemessenen Risikozuschlag auf das höchste kalkulierte Risiko. Falls der Auftraggeber dennoch eine höhere Haftung wünscht, so können die Vertragsparteien eine höhere Haftung individuell vereinbaren jeweils gegen gesonderte Vergütung. Nach einem Schadensereignis, das eine Höhe von 5.000,- EUR übersteigt, besteht für beide Seiten ein 14-tägiges Sonderkündigungsrecht ab Anzeige des Anspruchs durch den Auftraggeber. In diesem Falle berechnet sich der Vergütungsanspruch von softgate gmbh gem. Punkt 8.1.

7. Abnahme
Auch ohne förmliche Abnahme gelten die durch softgate gmbh erbrachten Leistungen spätestens in dem Zeitpunkt als abgenommen, in dem der Kunde sie in Gebrauch nimmt oder im weitesten Sinne nutzt. Bei Sonderentwicklungen muss softgate gmbh die Abnahme durch Acceptance-Test nachweisen. Sollte der Kunde die Abnahme oder eine Mängelliste nicht innerhalb von 30 Tagen nach Beginn des Acceptance-Tests zusenden, gilt die Leistung als abgenommen.

8. Vorzeitige Vertragsbeendigung bei Werk- und Dienstleistungen
8.1 Beide Teile können nur aus wichtigem Grunde vorzeitig kündigen. Bei von softgate gmbh zu vertretender Kündigung durch den Kunden hat softgate gmbh nur Anspruch auf Bezahlung der bis zur Kündigung erbrachten Leistungen. Kündigt softgate gmbh aus von Kunden zu vertretenden Gründen, hat sie Anspruch auf die gesamte vertragliche Vergütung, jedoch unter Abzug ersparter Aufwendungen und erlangter Vorteile. Die Aufwendungsersparnis wird pauschal mit 20 % der auf die ausstehenden Leistungen entfallenden Vergütung angesetzt, es sei denn, der Kunde weist einen höheren Prozentsatz nach.
8.2 Als wichtiger Grund für eine außerordentliche Kündigung durch softgate gmbh gelten insbesondere
a) wiederholter Zahlungsverzug des Kunden bzw. eine nicht unerhebliche Verschlechterung seiner Wirtschaftslage insbesondere Einleitung von Insolvenzverfahren, Zwangsvollstreckung u. a. gegen den Kunden bzw. das mit ihm gesellschaftsrechtlich oder konzernmäßig verbundene Unternehmen;
b) wiederholter Verstoß gegen vertragliche Mitwirkungspflichten des Kunden trotz schriftlicher Abmahnung.

9. Laufzeit und Kündigung von Dauerverträgen
Dauerverträge sind solche Verträge mit einer erstmaligen Mindestlaufzeit von einem Jahr, beispielsweise Wartungsverträge, etc. Beide Seiten haben erstmalig ein ordentliches Kündigungsrecht zum Ablauf dieses Zeitraums. Die Frist hierzu beträgt drei Monate. Diese Kündigung hat schriftlich zu erfolgen, das Zugangsrisiko trägt der Kunde. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt davon unberührt. Wichtiger Grund für eine außerordentliche Kündigung auf Seiten des Kunden kann nur sein: Höhere Gewalt, endgültige Einstellung des Geschäftsbetriebes des Kunden und vergleichbar äußerst schwerwiegende Gründe. Rein wirtschaftliche Gründe des Kunden und Gründe der Neuausrichtung von Geschäftsfeldern oder ein Betriebsübergang zählen nicht hierzu. Ein Erwerber tritt in die Rechte und Pflichten vollumfänglich ein. Auf Seiten von softgate gmbh zählen als wichtiger Grund für eine außerordentliche Kündigung eine wesentliche Verschlechterung der Finanzverhältnisse des Kunden, kurzfristige Kündigung von Vorlieferanten von softgate gmbh, von denen die Leistungserbringung ganz oder teilweise abhängig ist, gleich aus welchen Gründen, und höhere Gewalt. Eine außerordentliche Kündigung hat unverzüglich und schriftlich zu erfolgen. Dauerverträge verlängern sich automatisch um ein weiteres Jahr, ohne dass es einer Erklärung bedarf. Ordentliche Kündigung ist für beide Seiten jeweils drei Monate vor Vertragsende möglich.

10. Urheberrecht
Alle durch den Kunden bei softgate gmbh bezogenen Programme, die urheberrechtlich geschützt sind, können vom Kunden nur nach Unterzeichnung eines Software-Lizenzvertrages bezogen und genutzt werden. Die Vergabe von Unterlizenzen bedarf der schriftlichen Einwilligung von softgate gmbh. Alle von softgate gmbh dem Kunden für die Programme zur Verfügung gestellten Datenträger sowie alle vom Kunden eventuell (vorbehaltlich softgate gmbhs schriftlicher Einwilligung) angefertigten Kopien von Programmen und Dokumentationen bleiben Eigentum von softgate gmbh. Der Kunde muß Kopien von softgate gmbhs Programmen und Dokumentationen mit Copyright-Vermerk versehen und hat den geheimen Charakter der softgate gmbh Programme Dritten gegenüber durch alle notwendigen Vorkehrungen sicherzustellen.

11. Datenschutz, Geheimhaltung
11.1 Die der anderen Vertragspartei übergebenen Unterlagen, mitgeteilten Kenntnisse und Erfahrungen dürfen ausschließlich im Rahmen des jeweiligen Zweckes des Vertrages über die konkrete zu erbringende Leistung verwendet werden. Sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, sofern sie nicht ihren Bestimmungen nach Dritten zugänglich gemacht werden sollen, oder Dritten bereits bekannt sind. Dritte sind nicht die zur Durchführung des konkreten Vertragsverhältnisses hinzugezogenen Hilfspersonen, wie Freie Mitarbeiter, Subunternehmer etc.
11.2 Darüber hinaus vereinbaren die Vertragsparteien, Vertraulichkeit über alle Vertragsinhalte und über die bei Vertragsabwicklung gewonnenen Erkenntnisse zu wahren.
11.3 Die Geheimhaltungsverpflichtung gilt zeitlich auch nach der Beendigung des Vertragsverhältnisses weiter.
11.4 Sofern eine Vertragspartei dies verlangt, sind die von ihr übergebenen Unterlagen und Daten nach Beendigung des Vertragsverhältnisses an sie herauszugeben, oder zu vernichten, soweit die Vertragspartei kein berechtigtes Interesse an diesen Unterlagen geltend machen kann.
11.5 Beide Vertragsparteien sorgen im Rahmen ihrer Organisationshoheit für die Sicherstellung ausreichenden Datenschutzes.
11.6 Auf Wunsch werden separate Datenschutzerklärungen, Geheimhaltungserklärungen oder Verschwiegenheitserklärungen verfasst. Eine pauschalierte Schadensersatzregelung oder die Eingehung von pauschalen Vertragsstrafen schließt softgate gmbh ausdrücklich aus. softgate gmbh haftet im Rahmen der allgemeinen Haftungsregelungen aus diesen Geschäftsbedingungen und nach den gesetzlichen Regelungen, soweit diese nicht wirksam abbedungen wurden.

12. Nennung von Kundennamen
softgate gmbh kann in branchenüblicher Weise auf der Homepage oder in Werbebroschüren den Namen des Kunden nennen. Die Nennung beschränkt sich auf den Firmennamen und gegebenenfalls den Firmensitz. Inhalte der Geschäftsbeziehung werden nicht genannt. Jedoch kann die Nennung des Kunden einzelnen Geschäftsfeldern von softgate gmbh zugeordnet sein. Dem kann der Kunde jederzeit ausdrücklich für die Zukunft widersprechen. Eine Referenzkundenvereinbarung bedarf ausdrücklich separater Regelung.

13. Erfüllungsort, Gerichtsstand, anzuwendendes Recht
Erfüllungsort ist Erlangen. Gem. § 38 ff ZPO ist Gerichtsstand Nürnberg. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts (Art. 6 CISG).

14. Teilnichtigkeit
Sollten einzelne Bestimmungen nichtig, unwirksam oder anfechtbar sein oder wer¬den, bleiben die übrigen Bedingungen unberührt und sind dann rückwirkend so auszulegen bzw. so zu ergänzen, dass der beabsichtigte wirtschaftliche Zweck in rechtlich zulässiger Weise möglichst genau erreicht wird. Dies gilt auch für eventuell ergänzungsbedürftige Lücken.

 

softgate gmbh

stand 01.10.2007


paraz

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